Drei neue Gesetze machen Ihre Solaranlage rentabler

Geldscheine und Stromzähler als Symbol für steigende Energiekosten

Drei neue Gesetze machen Ihre Solaranlage rentabler


Besitzen Sie bereits eine Photovoltaik-Anlage, oder planen Sie eine?
Dann könnten Ihnen diese drei Gesetzesänderungen den Betrieb bzw. die Entscheidung versüßen:

Eine Photovoltaik-Anlage wird von manchen Immobilienbesitzern als „Luxus“ gesehen. Doch drei Neuerungen machen den Betrieb jetzt rentabler.

1. Steuern fallen weg

Früher blieben höchstens kleine PV-Anlagen steuerfrei: weniger als 10 kW Leistung musste sie bringen – und Sie hatten eine „Liebhaberei“ nachzuweisen. Doch ab 2023 bestimmt das neue Jahressteuergesetz: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind von der Einkommenssteuer befreit – auch Altanlagen. Dabei ist es egal, ob Sie den Strom selbst nutzen, einspeist oder beides.

Auch die Mehrwertsteuer fällt ab 2023 weg. Sie können also eine Anlage unter der 30-Kilowatt-Grenze samt Stromspeicher mehrwertsteuerfrei erwerben. Damit fällt die lästige steuerliche Buchhaltung weg, etwa die quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlung.

2. Höhere Einspeisevergütung

Schon jetzt gibt es im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine höhere Einspeisevergütung für alle neuen PV-Anlagen, die zwischen dem 30. Juli 2022 und 31. Januar 2024 in Betrieb gingen oder gehen. Die Vergütungssätze gelten für 20 Jahre. Nach dem Stichtag 2024 sinken sie im Halbjahresrhythmus, je nachdem, wann die Anlage in Betrieb geht. Wenn Sie voll einspeisen, ist die Vergütung höher, als wenn Sie nur Ihren Überschuss ins Netz schicken. Haben Sie viel Dachfläche und wollen diese voll für eine PV-Anlage nutzen, so können Sie darüber nachdenken, 2 separate Anlagen zu installieren: eine für den eigenen Bedarf und eine für die Einspeisung.

Die Vergütung:

  • Anlagen unter 10 kW: 13 Ct (Volleinspeiser) bzw. 8,2 Ct (Überschuss-Einspeiser)
  • Bis 15 kW: 12,3 Ct/7,83 Ct
  • Bis 20 kW: 11,95 Ct/7,65 Ct
  • Bis 25 kW: 11,74 Ct/7,54 Ct
  • Bis 30 kW: 11,60 Ct/7,47 Ct

Ob Sie voll oder nur den Überschuss einspeisen, dürfen Sie jedes Jahr neu entscheiden.

3. Keine Kappung mehr

Bisher war es so, dass Sie Ihre Anlage entweder bei einer Leistung von 70 % kappen mussten, oder es musste eine Art „Aus-Schalter“ geben, der dem Netzbetreiber erlaubte, sie vom Netz zu trennen. Doch jetzt müssen Sie Ihre neue Anlage mit unter 25 kW Leistung nicht mehr künstlich beschränken. Ab Januar gilt das auch für alte Anlagen – allerdings nur bis zu einer Leistung von 7 kW.

Dies kann schon dazu beitragen, Ihr Vorhaben lukrativer zu gestalten.