Wer zahlte bisher die Maklerprovision?
Bislang gab es keine einheitliche Regelung dazu, wer die Maklerhonorar zahlen muss. Während sich Käufer und Verkäufer in einigen Bundesländern das Maklerhonorar schon vor dem neuen Gesetz teilten, zahlten Berlin, Hessen, Hamburg und Brandenburg, die Erwerber der Immobilie das gesamte Makler-honorar.
Seit wann gilt das Bestellerprinzip?
Das neue Gesetz für die Regelung der Maklerhonorar beim Immobilienverkauf gilt seit dem 23. Dezember 2020.
Wie ist das Bestellerprinzip beim Verkauf genau geregelt?
Das Bestellerprinzip bedeutet, dass Verkäufer und der Erwerber beim Verkauf einer Immobilie die Kosten des Maklers zu gleichen Teilen zahlen.Die gesetzliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragrafen 652 bis 655. Hier ist geregelt, dass die Entstehung des Honoraranspruchs sowie die Höhe des Honorars, also das Honorar der Dienstleistungen des Immobilienberater. Die Regelung gilt ausschließlich für die Dienstleistung beim Verkauf einer Wohnung und eines Einfamilienhauses.
Vorteile des Bestellerprinzip bei einem Immobilienverkauf?
Für alle Bundesländer gibt es damit endlich eine einheitliche Regelung zur Teilung des Maklerhonorar. Der Käufer zahlt jetzt genau so viel wie ein Verkäufer. Dies schafft Klarheit im Immobilienmarkt, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. edf