Energiesparmaßnahmen: Infos für Vermieter

Mann dreht am Thermostat einer Heizung

Energiesparmaßnahmen – was das für Vermieter bedeutet


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Ab sofort gelten die neuen Energiesparmaßnahmen, welche das Bundeskabinett beschlossen hat. Unter anderem betrifft das die Mindesttemperatur in Gebäuden – öffentlichen und auch privaten! Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der Beschlüsse.

Bei öffentlichen Gebäuden:

  • Bisher wurden öffentliche Gebäude auf maximal 20 Grad geheizt, künftig nur noch auf 19 Grad.
  • Sogar noch niedrigere Temperaturen gibt es in Betrieben mit hoher körperlicher Arbeit.
  • Flure und Lagerräume sowie große Hallen oder andere Räume, in denen sich nicht länger aufgehalten wird, sollen gar nicht mehr beheizt werden.
  • Boiler für die Warmwasseraufbereitung sollen künftig abgestellt werden, wenn das Wasser nur zum Händewaschen dient.
  • Bei zentraler Warmwasseraufbereitung soll die Temperatur auf Mindesttemperatur gesenkt werden. Das beugt auch Legionellen vor.

Bei Gewerbe-Immobilien:

  • Geschäfte dürfen ihre Ladentüren künftig nicht mehr offenhalten, um Wärmeverlust zu verhindern.
  • Beleuchtung muss zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden.
  • Büros sollten weniger beheizt werden, jedoch mindestens auf 19 Grad. Mehr dürfen Sie von Ihren Mietern auch nicht verlangen.

Bei privaten Wohn-Immobilien:

  • Normalerweise sind Mieter dazu verpflichtet, eine bestimmte Mindesttemperatur in Räumen einzuhalten (Schimmelabwehr etc.). Solche Regelungen, auch wenn sie in Mietverträgen fixiert sind, sind nun bis Ende Februar 2023 ausgesetzt. Es ist aber weiterhin für ein angemessenes Lüften zu sorgen.
  • Private Pools (indoor oder outdoor) dürfen grundsätzlich nicht mehr mit Gas oder Strom geheizt werden.
  • Sofern Ihre vermietete Immobilie mit Gas beheizt wird, muss Ihr Gasversorger Sie bis spätestens zum Beginn der Heizperiode über die zu erwartenden Mehrkosten informieren. Diese Informationspflicht haben auch Sie gegenüber ihren Mietern, sofern diese keine eigenen Versorgerverträge abgeschlossen haben. Dazu gehört auch der Hinweis auf den zu erwartenden künftigen Verbrauch/dessen Kosten sowie Möglichkeiten zum Energiesparen im privaten Haushalt. Spätestens bis Oktober sollten Sie also hier aktiv werden.

Tipp: Sparen können Ihre Mieter insbesondere an den Heiz- und Warmwasserkosten. Doch weisen Sie unbedingt auf die Schimmelgefahr hin! Und erklären Sie, wie Ihre Mieter durch angemessenes Lüften vorbeugen können