Rabatt auf die Grunderwerbssteuer

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Rabatt auf die Grunderwerbssteuer


Rabatt auf die Grunderwerbsteuer: NRW schenkt Immobilienkäufern bis zu 10.000 Euro

Einen Rabatt auf die Grunderwerbsteuer gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Immobilienkäufern im Jahr 2022 - solange sie die Immobilie selber nutzen. Jetzt wurden die Bedingungen für den Nachlass veröffentlicht. So bekommen Sie jetzt Ihr Geld zurück.
Wer sich im Jahr 2022 eine Immobilie kauft, um selbst darin zu wohnen, kann sich in Nordrhein-Westfalen einen Teil seiner Grunderwerbsteuer erstatten lassen. Wer den Kauf bereits abgewickelt hat, kann den Antrag auch rückwirkend stellen. Und das geht so:

 

1. Wer kann einen Antrag auf den Rabatt auf die Grunderwerbsteuer stellen?

Jeder, der seit dem 1. Januar 2022 eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung oder ein Grundstück, gekauft hat, kann die teilweise Rückzahlung der Grunderwerbsteuer beantragen. Entscheidend ist, dass das Eigentum selbst genutzt wird oder werden soll, sobald es fertig ist und dass der Kaufvertrag in diesem Jahr notariell beglaubigt wurde.

Auch viele Sondersituationen, etwa der Kauf einer Immobilie mit anderen oder der Kauf eines Erbbaugrundstücks sind von der Förderung abgedeckt. Bei einem Gemeinschaftskauf muss jedoch mindestens ein Käufer seinen Hauptwohnsitz in die Immobilie verlegen. Zudem müssen alle Käufer gemeinsam einen Antrag stellen.

Wer sein Haus erst noch bauen oder renovieren will und deswegen nicht sofort einzieht, kann ebenfalls die Förderung erhalten. Er muss innerhalb von drei Jahren eine Meldebescheinigung nachreichen.

 

2. Wo wird der Antrag auf den Nachlass der Grunderwerbsteuer gestellt?

Den Antrag auf die Förderung sollen Immobilienkäufer bald bei der NRW.Bank stellen können Link zur NrW Bank (https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/ Noch ist das nicht möglich, Interessenten können sich allerdings schon jetzt für die Förderung registrieren. Sie werden dann von der NRW.Bank informiert, sobald die Anträge online eingereicht werden können.

 

3. Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Wer die Bedingungen erfüllt, kann sich vom Land Nordrhein-Westfalen zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen, bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Es gibt also eine maximale Förderung von 10.000 Euro.

 

4. Welche Dokumente muss ich einreichen?

Der Antrag auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer kann bald online über die Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen folgenden Informationen und Dokumente eingereicht werden:

- Ort der Immobilie
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Kopie der Ausweisdokumente
- notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
- Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

5. Warum gibt es ausgerechnet jetzt diesen Rabatt?

Mit dem Rabatt auf die Grunderwerbsteuer erfüllen CDU und FDP kurz vor der nächsten Landtagswahl ein Wahlversprechen von vor 4 Jahren. Damals kündigten die Parteien eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie einen Freibetrag an. In Nordrhein-Westfalen ist der Grunderwerbsteuersatz so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Er liegt aktuell bei 6,5 Prozent, im Vergleich dazu hat Bayern nur 3,5 Prozent.

Quelle: focus