Das immomaxx®-Bieterverfahren


Informationen zum immomaxx®-Bieterverfahren

Kommen. Schauen. Bieten.

In den vergangenen Jahren hat sich das Bieterverfahren beim Verkauf von Groß- und Bundesimmobilien erfolgreich bewährt! Jetzt gibt es das Erfolgsrezept auch für Sie!
Viele Kaufinteressenten stellen sich die Frage, was ist ein Bieterverfahren? Oder hat das Bieterverfahren etwas mit einer Auktion zu tun? Wie läuft es ab?
Häufige Fragen zu diesem Thema - und hier finden Sie die passenden Antworten.

1. Das Verkaufsangebot

Die Immobilie wird durch immomaxx® mit aussagekräftigen Fotoaufnahmen und einer Objekt- und Lagebeschreibung den Marktteilnehmern durch ein Immobilienangebot zum Kauf angeboten. Der einzige Unterschied zum herkömmlichen Kaufangebot: Es gibt keinen Angebotspreis.

2. Das Open-House

Damit sich der Kaufinteressent sein eigenes Bild von der angebotenen Immobilie machen kann, bieten wir Interessenten die Möglichkeit, sich das Angebot in einer offenen Besichtigung ausführlich anzusehen. Während dieser offenen Besichtigung geben wir gerne die Gelegenheit, alle Fragen zu beantworten.
Bevor Sie uns ein verbindliches Kaufangebot abgeben, soll sichergestellt sein, dass Ihre Fragen umfänglich beantwortet wurden. Nur dann können Sie eine konkrete Entscheidung treffen.

3. Angebotsunterlagen

Bei Kaufinteresse erhalten Sie von unseren Immobilienberatern vor Ort die kompletten Objektunterlagen der Immobilie, damit Sie sich einen Gesamteindruck der Immobilie machen können. Der Verkäufer setzt einen Orientierungswert - das sogenannte „Startgebot" fest. Der Kaufinteressent entscheidet allein, welches Kaufangebot er abgeben möchte!

4. Ihr Bieterangebot

Nach der offenen Besichtigung können Sie uns ein verbindliches Kaufangebot mitteilen - über unser Online-Bieterverfahren.
Details zum Online-Bieterverfahren: Jeder Bieter erhält einen Zugang per e-Mail zum Online-Bieter-Tool, das in jedem Browser und auf jedem mobilen Endgerät funktioniert. Die eingehenden Kaufangebote werden von uns nach Ablauf der Bieterfrist von einer Woche dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt. Der Kaufinteressent mit dem Höchstangebot wird hiernach in das immomaxx®- Immobiliencenter zu einem Gespräch mit dem Verkäufer eingeladen. Sollte dieses Angebot geringfügig unter dem Mindestkaufpreis der angebotenen Immobilie liegen, so hat der Kaufinteressent nochmals die Möglichkeit, sein Kaufangebot nachzubessern.

5. Kaufabwicklung

Wenn der Verkäufer das Kaufpreisangebot akzeptiert, werden alle weiteren Einzelheiten zur Kaufabwicklung mit dem Kaufinteressenten (z.B. Notartermin, Übergabetermin etc.) besprochen.
Hierzu gehört weiterhin eine Reservierungsvereinbarung bis zum Notartermin, die Kaufvertragserstellung, die Auswahl des Notars sowie der Tag des wirtschaftlichen Übergangs der Immobilie.

Garantie für den Käufer!

Mit dem immomaxx®-Bieterverfahren ist der Kaufinteressent vor einer Kaufpreisüberhöhung geschützt. Der Höchstbietende zahlt einen angemessenen Kaufpreis, der sich über die einzelnen Phasen des Bieterverfahrens entwickelt hat. Die sichtbare Konkurrenz durch andere Interessenten verschafft Sicherheit. Kaufinteressenten können Ihre Wunschimmobilie zum aktuellen, tatsächlichen Marktpreis erwerben und genießen bei immomaxx® die gleiche individuelle Beratung und Betreuung wie im Rahmen eines konventionellen Verkaufs.

Die Kosten

Für den Käufer der Immobilie im immomaxx®-Bieterverfahren fallen dieselben Erwerbsnebenkosten an wie bei einem konventionellen Kauf. Zu berücksichtigen sind: 6,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 1,5% Notar - und Grundbuchkosten sowie das Maklerhonorar von 3 % zzgl. Mehrwertsteuer, alles berechnet auf den im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis.