Das neue GEG

Trendwende Immobilienpreise

Grundsätzliche Ausrichtung des neuen GEG hat drei Eckpunkte


Ab 01.01.2024 wird der Neueinbau fossil betriebener Heizungen erschwert und reguliert

  • Die ursprünglich geplante Vorgabe, ab dem 01.01.2024 alle neu eingebauten Heizungen zu 65% erneuerbar betreiben zu müssen, besteht nicht mehr
  • Statt dessen gibt es nun verschiedene Übergangs- und Fristenregelungen, u.a. durch Anbindung an die kommunalen Wärmeplanungen
  • Ab 01.01.2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen untersagt
  • Diese Vorgabe war bereits Bestandteil des Klimaschutzgesetzes der Großen Koalition, wird aber nun für alle Fälle konkret verankert
  • Ab bestimmten Stichtagen (ab Vorlage der kommunalen Wärmeplanung) wird vorgegeben, dass neu eingebaute Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen
  • Dafür gibt es eine Reihe explizit im Gesetz erwähnter Alternativen

Es sind darüber hinaus alle technisch möglichen Lösungen zur Realisierung dieses Ziels zugelassen